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   LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 T 310/03   

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https://dejure.org/2003,12368
LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 T 310/03 (https://dejure.org/2003,12368)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14.10.2003 - 5 T 310/03 (https://dejure.org/2003,12368)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 5 T 310/03 (https://dejure.org/2003,12368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslagen, Pauschale, Insolvenzverwalter, lange Verfahrensdauer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO § 63, InsVV § 8 Abs. 3
    Auslagen, Pauschale, Insolvenzverwalter, lange Verfahrensdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslagenpauschale eines Insolvenzverwalters im Verhältnis zur Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 656
  • Rpfleger 2004, 179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 25.06.2003 - 86 T 781/03
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 T 310/03
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (ZinsO 2003, S. 652), des Landgerichts Hannover (ZInsO 2002, S. 816) und des Landgerichts Berlin (NZI 2003, 502) ist § 8 Abs. 3 InsVV zunächst dahin auszulegen, dass die Auslagenpauschale für jedes angefangene Jahr, begrenzt durch eine monatliche Obergrenze, geltend gemacht werden kann.

    Die Kammer folgt zunächst der Auffassung, dass § 8 Abs. 3 InsVV dahingehend auszulegen ist, dass die 10 %ige Auslagenpauschale nicht nur einmal in Ansatz gebracht werden kann, sondern für jedes weitere Jahr der Insolvenzverwaltung (vgl. BGH, ZinsO 2003, S. 652; Landgericht Hannover, ZInsO 2002, S. 816; Landgericht Berlin, NZI 2003, 502).

    Auch der vom Amtsgericht unter Bezugnahme auf Haarmeyer/Wutzke/Foerster vertretenen Berechnungsmethode vermag die Kammer nicht zu folgen, weil diese mit dem klaren Wortlaut des § 8 Abs. 3 InsVV nicht in Einklang zu bringen ist und dem Bedürfnis, den Pauschsatz in ein angemessenes Verhältnis zur Verfahrensdauer zu setzen, durch die Deckelung auf höchstens 250, 00 EUR je angefangenen Rechnungsmonat Rechnung getragen wurde (vgl. auch Landgericht Berlin, NZI 2003, S. 502).

  • LG Hannover, 15.08.2002 - 20 T 34/02

    Vergütung des Insolvenzverwalters durch einen Pauschbetrag; Bestimmung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 T 310/03
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (ZinsO 2003, S. 652), des Landgerichts Hannover (ZInsO 2002, S. 816) und des Landgerichts Berlin (NZI 2003, 502) ist § 8 Abs. 3 InsVV zunächst dahin auszulegen, dass die Auslagenpauschale für jedes angefangene Jahr, begrenzt durch eine monatliche Obergrenze, geltend gemacht werden kann.

    Die Kammer folgt zunächst der Auffassung, dass § 8 Abs. 3 InsVV dahingehend auszulegen ist, dass die 10 %ige Auslagenpauschale nicht nur einmal in Ansatz gebracht werden kann, sondern für jedes weitere Jahr der Insolvenzverwaltung (vgl. BGH, ZinsO 2003, S. 652; Landgericht Hannover, ZInsO 2002, S. 816; Landgericht Berlin, NZI 2003, 502).

  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03

    Höhe des Auslagenpauschsatzes

    Nach herrschender Meinung kann der Auslagenpauschsatz von 10 % für jedes Folgejahr gefordert werden (LG Hannover, ZInsO 2002, 816; LG Mönchengladbach, NZI 2003, 656; LG Düsseldorf, ZIP 2003, 1856; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 8 Rn. 11; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 8 InsVV Rn. 29; Nerlich/Römermann/Madert, InsO § 8 InsVV Rn. 3; Haarmeyer ZInsO 2003, 1095).
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